Vertrauensvolles Spenden Luxemburg - DER LEITFADEN FÜR SPENDEN, ERBSCHAFTEN UND SCHENKUNGEN
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Vertrauensvolles Spenden Luxemburg

Postfach 404, L-2014 Luxemburg
Web : www.donenconfiance.lu

Der a.s.b.l. Don en Confiance Luxembourg wurde 2011 von sozialen, humanitären und Umweltorganisationen mit dem Willen gegründet, eine vertrauensvolle Beziehung zu ihren Spendern zu erhalten und zu entwickeln.

Ungeachtet der Tatsache, dass ihre Tätigkeitsbereiche sehr unterschiedlich sind, halten sich die Mitglieder von Don en Confiance Luxembourg an einen gemeinsamen Bezugsrahmen, nämlich den Verhaltenskodex für Organisationen, die an die Großzügigkeit der Öffentlichkeit des Vereins appellieren.

Dieser Verhaltenskodex für Organisationen, die an die Großzügigkeit der Öffentlichkeit appellieren (Verhaltenskodex), richtet sich an (1) Gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Einrichtungen nach luxemburgischem Recht, Gesellschaften, die den Grundsätzen der Sozial- und Solidarwirtschaft gemäß den Bestimmungen des geänderten Gesetzes vom 12. Dezember 2016 entsprechen (societal impact companies «SIS»), deren Kapital zu 100 % aus Impact-Aktien besteht und vom zuständigen Minister genehmigt wurde, (2) im ökologischen, humanitären
oder sozialen Bereich tätig sind und (3) in der Liste der vom Justizministerium zugelassenen Organisationen und/oder in der Liste der vom Außenministerium zugelassenen Nichtregierungsentwicklungsorganisationen (NGDOs) und/oder in der Liste der vom Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Sozial- und Solidarwirtschaft zugelassenen Societal Impact Companies (SISs) aufgeführt sind.

• Appui au Développement Autonome a.s.b.l.
• A.T.P
Autisme Luxembourg a.s.b.l.
CARE in Luxembourg a.s.b.l.
Chaine de l’espoir
• Christian Solidarity Int. a.s.b.l.
• Croix-Rouge Luxembourgeoise
• Doheem Versuergt
Elisabeth Stëftung
• EPI a.s.b.l.
Fondation Alzheimer
Fondation Autisme Luxembourg
Fondation Cancer
Fondation Caritas Luxembourg
• Fondation Chrëschte mam Sahel
• Fondation EME
Fondation Follereau Luxembourg
Fondation Hëllef fir d’Natur
• Fondation Jean Hamilius Jr.
• Fondation Kräizbierg
Fondation Kannerduerf
• Fondation Kannerschlass
Fondation Kriibskrank Kanner
Fondation de Luxembourg
• Fondation Ste Zithe
• Ile Aux Clowns
IBLA
• Mathëllef a.s.b.l.
Omega 90 a.s.b.l
• SOS Faim Luxembourg asbl
• SOS Villages d’Enfants Monde

Kodex des guten Benehmens für Organisationen, die an die Großzügigkeit der Öffentlichkeit appellieren

  1. Die Rechte der Spender
    Spender sind dazu berechtigt:
    1.1. Zur vollständigen Information über den Verwendungszweck der erbetenen Spenden.
    1.2. Eine Bescheinigung über ihre Spenden innerhalb einer angemessenen Frist zu erhalten.
    1.3. Die Verwendung der zweckgebundenen Spenden entsprechend ihrem angekündigten Zweck zu beachten,
    1.4. Eine schnelle, ehrliche und erschöpfende Antwort auf ihre Informationsanfragen.
    1.5. Auf eine angemessene und schnelle Reaktion im Falle einer Reklamation.
  2. Ein uneigennütziges Management
    Die Mitglieder verpflichten sich zu:

    2.1. Die Funktionen des Administrators dürfen nicht vergütet werden.
    2.2. Keine direkte oder indirekte Gewinnausschüttung.
    2.3. Keine Zuweisung von Vermögenswerten an die Unterstützer des Mitglieds und deren Begünstigte.
    2.4. Mitarbeitern von Mitgliedern nicht das Recht zu gewähren, in das entsprechende satzungsgemäße Organ des betreffenden Mitglieds zu wählen oder gewählt zu werden.
  3. Strenges Management
    Die Mitglieder verpflichten sich zu:

    3.1. Verfahren und Kontrollen einrichten, um die laufende Relevanz und Effektivität ihres Managements sicherzustellen.
    3.2. Ihre Lieferanten unter objektiven und transparenten Bedingungen auswählen
    3.3. Richten Sie ein dauerhaftes Beschwerdemanagement ein und informieren Sie die zuständige gesetzliche Stelle
    mindestens einmal jährlich über Anzahl, Art und Erledigung von Spenderbeschwerden.
  4. Einwandfreie Kommunikationsmaßnahmen
    Die Mitglieder verpflichten sich dazu:

    4.1. Der Öffentlichkeit und ihren Spendern zuverlässige, genaue und objektive Informationen über ihre Organisation, ihre Ziele, ihre Aktivitäten und ihre finanzielle Situation zur Verfügung stellen
    4.2. Die Würde der Begünstigten zu respektieren und das Bild menschlicher Not nicht zu missbrauchen, keine Form der Diskriminierung zu unterstützen und nicht zu Gewalt aufzurufen.
  5. Tadellose Fundraising-Aktionen
    Die Mitglieder verpflichten sich dazu:

    5.1. Verwenden Sie nur Fundraising-Methoden, die den Spendern gegenüber respektvoll sind.
    5.2. Jede von einem bezahlten Dritten organisierte Spendenwerbung durch schriftliche Vereinbarung zu regeln und die Öffentlichkeit darüber zu informieren.
    5.3. Personen, die bei der Spendensammlung helfen, keine direkten oder indirekten Vorteile im Verhältnis zu den gesammelten Geldern zu gewähren.
    5.4. Finanzielle Mittel nur auf geradlinige Weise und mit vertretbarem Aufwand zu beschaffen.
    5.5. Ihre Spenderlisten nicht verkaufen, vermieten, teilen oder tauschen.
  6. Finanzielle Transparenz gegenüber Spendern
    Die Mitglieder verpflichten sich zu:

    6.1. Ordnungsgemäße Buchführung, Erstellung des Jahresabschlusses einschließlich der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs auf der Grundlage des geänderten Gesetzes vom 19. Dezember 2002 sowie die Aufstellung eines vorläufigen Haushaltsplans für das folgende Geschäftsjahr am Ende eines Geschäftsjahres.
    6.2. Ihre Jahresabschlüsse von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen, der von der zuständigen gesetzlichen Stelle ernannt wurde. Wenn der Tätigkeitsbericht Finanzzahlen enthält, die
    von denen des Jahresabschlusses abweichen, muss der zugelassene Wirtschaftsprüfer die Konformität
    dieser Zahlen bescheinigen und das Mitglied muss sie so kommentieren, dass der Spender die
    abweichende Darstellung verstehen kann.
    6.3. Erstellung eines Tätigkeitsberichts für das vergangene Jahr, der insbesondere die Höhe der bei öffentlichen Spendenaktionen gesammelten Gelder und deren Verwendung enthält.
    6.4. Die Jahresabrechnung, den Tätigkeitsbericht und den Bericht des zugelassenen Wirtschaftsprüfers am Sitz der Spender zur Verfügung zu halten.