Der Notar - DER LEITFADEN FÜR SPENDEN, VERMÄCHTNISSE UND SCHENKUNGEN
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Der Notar

Wozu ist ein Notar da?

Die Aufgabe des Notars ist eine doppelte.

Zum einen verfasst er sogenannte notarielle oder öffentliche Urkunden über Rechtsgeschäfte
sowie Tatsachen und Erklärungen, die rechtliche Folgen haben.

In diesem Teil seiner Tätigkeit berät der Notar alle Beteiligten objektiv und neutral
und achtet darauf, dass der Inhalt seiner Urkunde genau den gemeinsamen Willen aller
Beteiligten widerspiegelt und mit dem Gesetz übereinstimmt. Dadurch werden die privaten
Rechtsverhältnisse von Anfang an sicher gestaltet und Streitigkeiten auf ein Minimum
reduziert.

Die Rolle des Notars ist im luxemburgischen Recht verankert und vom europäischen
Recht anerkannt. Nach Art. 3 Nr. 3 i) der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/ EU ist der Notar «ein von Gesetzes wegen zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichteter Amtsträger, [der] durch umfassende rechtliche Belehrung sicherstellen muss, dass der Verbraucher den Vertrag nur nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung und in
voller Kenntnis seiner rechtlichen Tragweite abschließt».

Der Notar ist ein Organ der vorsorgenden Justiz, das die Gerichte entlasten soll. Die Aufgabe des Notars ist dabei unter anderem die Erstellung aller Arten von Urkunden, in denen eine Immobilie den Besitzer wechselt (Verkauf, Schenkung, Teilung oder Tausch), die Gründung oder Änderung von Handelsgesellschaften, die Aufnahme eines Hypothekendarlehens oder die Erstellung eines Ehevertrages.

So konsultiert man z.B. seinen Notar
a) bevor Sie einen Kompromiss über ein Haus, eine Wohnung oder sogar ein Baugrundstück
unterschreiben,
b) vor der Eheschließung oder dem Eingehen einer Lebenspartnerschaft, wenn Sie Fragen
dazu haben, was mit den Immobilien, die Sie besitzen oder besitzen werden, im Falle einer Scheidung oder des Todes
eines der Ehegatten oder der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft geschieht,
c) wenn man beabsichtigt, ein Testament zu errichten und befürchtet, durch die eigene Abfassung einen Fehler zu machen, der zur Ungültigkeit des Testaments führen könnte.

Einige der oben genannten notariellen Beratungstätigkeiten werden in Konkurrenz zu anderen Berufsgruppen wie z. B.
Rechtsanwälten ausgeübt. Ebenso gehen viele Bürger zum Notar, um sich über ihr Erbrecht zu informieren oder die Erbschaftserklärung im Falle des Todes eines Verwandten abzugeben, um eine einvernehmliche Scheidungsvereinbarung aufsetzen zu lassen, um ihre Unterschrift zu legalisieren usw.

Haben Sie ein Problem mit Ihrem Notar?

Informieren Sie die Notarkammer!
Notarkammer, z.Hd. von Maître Cosita DELVAUX
Schlichter / Beauftragte für Beschwerden
Postfach 1936, L-1019 Luxemburg

Achtung: Ihr Antrag muss schriftlich verfasst werden, prägnant sein, (grundsätzlich nicht > 1 Seite) und mit allen Belegen eingereicht werden (Kopie des Aktes, Korrespondenz, Rechnungen Usw).

Die Kammer gibt kein Rechtsgutachten ab.

Bei allgemeinen Anfragen wenden Sie sich bitte an einen Notar.

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