Das Vermögen - DER LEITFADEN FÜR SPENDEN, ERBSCHAFTEN UND SCHENKUNGEN
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Das Vermögen

Das Vermächtnis ist eine testamentarische Verfügung, mit der man sich dafür entscheidet, sein gesamtes Vermögen oder einen Teil davon an einen oder mehrere Begünstigte weiterzugeben.
Diese Begünstigten können natürliche Personen, wie Kinder oder Familienmitglieder, oder juristische Personen, insbesondere Vereine, sein (unter Beachtungdes den Erben gewidmeten Anteils).

ES GIBT ZWEI ARTEN VON VERMACHTNISSEN…

Das Universalvermächtnis

  • Das Universalvermächtnis (ohne Pflichtteilserben)
    Durch ein eigenhändiges oder öffentliches Testament kann man die Organisation seiner Wahl zum Universalvermächtnisnehmer von 100 % seines Vermögens machen.
  • Das Universalvermächtnis (mit Pflichtteilserben)
    Sie vermachen einen Anteil Ihres Vermögens, der als Bruchteil, Prozentsatz oder als Kategorie von Vermögenswerten (z. B. Ihre Immobilien)ausgedrückt wird.
    Dabei müssen Sie den Pflichtteil und die verfügbare Quote berücksichtigen, um Ihre Nachkommen zu schützen.

    Vermächtnis Als Einzelvermächtnis
    Sie vermachen einen Teil oder einen von Ihnen ausgewählten Wert Ihres Vermögens an eine Organisation.
    Dabei kann es sich um ein Haus, eine Wohnung, Wertpapiere, Schmuck, Bankkonten, einen ganz bestimmten Geldbetrag usw. handeln.