Das Vermächtnis - DER LEITFADEN FÜR SPENDEN, VERMÄCHTNISSE UND SCHENKUNGEN
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Das Vermächtnis

Das Vermächtnis ist eine testamentarische Verfügung, mit der man sich dafür entscheidet, sein gesamtes Vermögen oder einen Teil davon an einen oder mehrere Begünstigte weiterzugeben.
Diese Begünstigten können natürliche Personen, wie Kinder oder Familienmitglieder, oder juristische Personen, insbesondere Vereine, sein (unter Beachtungdes den Erben gewidmeten Anteils).
Die Verteilung von Vermächtnissen wird teilweise dadurch bestimmt, ob es Pflichtteilserben gibt oder nicht.
Das luxemburgische Recht sieht vor, dass ein Teil des Vermögens, der sogenannte Pflichtteil, zwingend an die pflichtteilsberechtigten Erben, d. h. die Nachkommen (Kinder und Enkelkinder), fällt. Ohne Pflichtteilserben verfügt man frei und vollständig über sein Vermögen und kann natürliche Personen (Bruder, Schwester, Neffe, Cousin…) oder juristische Personen wie einen Verein auswählen.

ES GIBT MEHRERE ARTEN VON LEGS…

  • Das Universalvermächtnis (ohne Pflichtteilserben)
    Das Universalvermächtnis ist nur möglich, wenn man keine Nachkommen (Pflichterben) hat. Mit einem Universalvermächtnis kann man sein gesamtes Vermögen einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen
    vermachen. In diesem Fall spricht man von « Universalvermächtnisnehmern ».
  • Das Universalvermächtnis (mit Pflichtteilserben)
    Man kann einen Anteil seines Vermögens vererben, der in einem Bruchteil, einem Prozentsatz oder einer Kategorie von Vermögenswerten (z. B. Immobilien) ausgedrückt wird. Dabei muss man den Pflichtteil und die verfügbare Quote berücksichtigen, um seine Nachkommen zu schützen.
  • Das Vermächtnis mit besonderem Titel
    Man kann einen Teil oder einen Wert seines Vermögens einer Organisation vermachen.
    Dabei kann es sich um ein Haus, eine Wohnung, Wertpapiere, Schmuck, Bankkonten, einen bestimmten Geldbetrag usw. handeln.