Suche nach dem Vorhandenseineines Testaments - DER LEITFADEN FÜR SPENDEN, ERBSCHAFTEN UND SCHENKUNGEN
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Suche nach dem Vorhandensein eines Testaments

Wenn eine Person stirbt, können die Angehörigen des Verstorbenen die Einsichtnahme in das Testamentsregister verlangen, um zu erfahren, ob dort Testamente hinterlegt sind.

Diese Untersuchung ist empfehlenswert, da sie sicherstellt, dass der letzte Wille des Verfassers des Testaments, des sogenannten Erblassers, respektiert wird. Sie kann von den Angehörigen des Verstorbenen oder von jeder anderen Person, die ein Interesse daran hat, durchgeführt werden.

In Luxemburg ist die Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA (AED) die zuständige Stelle für die Führung dieses Registers, das in Form einer Datenbank vorliegt.

1-3, Avenue Guillaume
L-1651 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Postanschrift :
B.P. 31 L-2010
Telefon: (+352) 247 80800
Fax: (+352) 247 90400
https://guichet.public.lu/

BETROFFENE PERSONEN

Nach dem Tod des Erblassers kann jede Person gegen Vorlage eines Auszugs aus der Sterbeurkunde Einsicht
in das Testamentsregister nehmen.

VORBEDINGUNGEN

Ein Testament kann (holographisches Testament) oder muss (öffentlich-rechtliches Testament / mystisches
Testament / holographisches notarielles Testament / Schenkung unter Ehegatten auf den Todesfall) in das
Testamentsregister eingetragen werden.

In das Register wird nicht der Inhalt des Testaments eingetragen, sondern Informationen über den Erblasser
sowie Name und Anschrift der Person oder Institution,der das Testament anvertraut wurde.

VORHERIGE SCHRITTE

Bevor der Antragsteller irgendwelche Schritte unternimmt, muss er einen Termin mit der
Testamentsabteilung vereinbaren, damit diese die Recherchearbeiten im Voraus organisieren kann.

Wenn der Antragsteller einen Antrag auf Papierrecherche stellen möchte, muss er sich ebenfalls vorher mit der Abteilung für Testamente in Verbindung setzen.

Abteilung «Letzter Wille und Testament
1-3, Avenue Guillaume
L-1651 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Postanschrift :
B.P. 31 L-2010 Luxemburg
Tel: (+352) 247 – 80475 oder (+352) 247 – 80473
Fax: (+352) 247 – 90400

Kosten
Im Falle einer nationalen oder internationalen Suche muss jede Person, die eine Testamentsrecherche
beantragt, eine Gebühr für jede betroffene verstorbene Person bezahlen.

Die Höhe der zu zahlenden Gebühr wird auf :
10 Euro für jeden elektronisch eingereichten Antrag ;
20 Euro für alle Anträge, die mittels eines Papierantragsformulars eingereicht werden.
Bei einer Recherche, die sowohl in Luxemburg als auch in einem oder mehreren ausländischen Ländern
durchgeführt wird, verdoppelt sich der Betrag der Gebühr.

Die Zahlung muss an die Luxemburger Bußgeld- und Einziehungsstelle erfolgen, bevor die angeforderten
Informationen erhalten werden können.

Amt für Bußgelder und Einziehung von Forderungen
1-3, avenue Guillaume
L-1651 Luxemburg

PRAKTISCHE DETAILS

Nationale Suche
Nach dem Tod des Erblassers kann jede Person gegen Vorlage eines Auszugs aus der Sterbeurkunde oder
eines Urteils, das den Tod feststellt, nachfragen, ob ein Testament errichtet und in das nationale Testamentsregister eingetragen worden ist.

Die Suche nach einem Testament erfolgt mittels eines Formulars, das von der AED in den Büros, in denen der
Suchantrag gestellt wird, zur Verfügung gestellt wird.

Der Antragsteller muss seine Identität und Adresse angeben. Anschließend identifiziert er den Verstorbenen mit folgenden Angaben:

das Datum des Todes
den Personenstand des Verstorbenen
den Namen des Ehepartners;
die letzte Adresse des Verstorbenen.
Er muss seinem Antrag eine Kopie der Sterbeurkunde
oder eines Urteils, das den Tod feststellt, beifügen.
Die Existenz des Testaments bleibt zu Lebzeiten des
Erblassers geheim.

Internationale Suche
Seit September 2012 führt der Verein European Network of Registers of Wills (ENRWA) das Projekt
«Interconnection of European registers of wills» durch. Ziel dieser Vereinigung ist es, ein europäisches
Netzwerk zwischen den Verwaltern der nationalen Testamentsregister zu schaffen.

Die Suche nach einem Testament auf internationaler Ebene erfolgt mit dem gleichen Formular wie die
Suche nach einem im nationalen Register hinterlegten Testament.

Derzeit kann eine internationale Suche in den folgenden Ländern durchgeführt werden

Belgien
Bulgarien
Estland
Frankreich
Ungarn
Niederlande
Polen
Rumänien
Lettland