Erbschaftssteuer – Übertragungssteuer
Erbschaftssteuer
Erben und Vermächtnisnehmer eines Einwohners des Großherzogtums sind verpflichtet, eine entsprechende schriftliche Erklärung bei dem Amt für Erbschaftssteuer abzugeben, in dessen Zuständigkeitsbereich im Großherzogtum der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.
Übertragungssteuer
Die Erben, Vermächtnisnehmer oder Empfänger von unbeweglichem Vermögen, die sich im Hoheitsgebiet des Großherzogtums befinden und die von jemandem aufgegeben wurden, der dort nicht als ansässig gilt, müssen dem Amt für Erbschafts- oder Übertragungssteuer, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Vermögenswerte befinden, eine Erklärung über die Art, die Lage, den Inhalt und den Wert der Vermögensgüter
liefern.
REGISTER DER LETZTEN WILLENSVERFÜGUNGEN
Bureau | Adresse |
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Diekirch - Actes civils | Hôtel des Postes - Place Guillaume L-9237 Diekirch |
Esch/Alzette - Actes civils | 33-35, rue Zénon Bernard L-4031 Esch/Alzette |
Grevenmacher - Actes civils | Hôtel des Postes - Schiltzeplaz L-6782 Grevenmac |
Luxembourg - Successions | 67-69, rue Verte L-2667 Luxembourg |
Register der letzten Willensverfügungen: AED – Abteilung Sonstige Steuern auf den legalen Warenverkehr:
Adresse :
1-3, avenue Guillaume
L-1651 Luxembourg
Tél. : 247-80475
Fax : 247-90400
Adresse postale :
B.P. 31
L-2010 Luxembourg
Heures d’ouverture :
8.30 – 11.30
14.00 – 16.00