Erbschaftssteuer - Übertragungssteuer - DER LEITFADEN FÜR SPENDEN, ERBSCHAFTEN UND SCHENKUNGEN
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Erbschaftssteuer – Übertragungssteuer

Erbschaftssteuer

Erben und Vermächtnisnehmer eines Einwohners des Großherzogtums sind verpflichtet, eine entsprechende schriftliche Erklärung bei dem Amt für Erbschaftssteuer abzugeben, in dessen Zuständigkeitsbereich im Großherzogtum der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.

Übertragungssteuer

Die Erben, Vermächtnisnehmer oder Empfänger von unbeweglichem Vermögen, die sich im Hoheitsgebiet des Großherzogtums befinden und die von jemandem aufgegeben wurden, der dort nicht als ansässig gilt, müssen dem Amt für Erbschafts- oder Übertragungssteuer, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Vermögenswerte befinden, eine Erklärung über die Art, die Lage, den Inhalt und den Wert der Vermögensgüter
liefern.

REGISTER DER LETZTEN WILLENSVERFÜGUNGEN

BureauAdresse
Diekirch - Actes civilsHôtel des Postes - Place Guillaume
L-9237 Diekirch
Esch/Alzette - Actes civils33-35, rue Zénon Bernard
L-4031 Esch/Alzette
Grevenmacher - Actes civils
Hôtel des Postes - Schiltzeplaz
L-6782 Grevenmac
Luxembourg - Successions67-69, rue Verte
L-2667 Luxembourg

Register der letzten Willensverfügungen: AED – Abteilung Sonstige Steuern auf den legalen Warenverkehr:

Adresse :
1-3, avenue Guillaume
L-1651 Luxembourg

Tél. : 247-80475
Fax : 247-90400

Adresse postale :
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L-2010 Luxembourg

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